Informationen
der Beratergruppe zum Schutz von Hummeln, Wespen und Hornissen
im Landkreis Osnabrück
Miniatur zur Großansicht anklicken! |
Hier Telefonnummern, wo
Sie Rat bei Problemen mit Hautflüglern einholen können:
(Beraternetz der
Naturschutzstiftung Landkreis Osnabrück)
-
Dr. Jutta Gerlach,
Telefon 05405-3757
-
Udo Stangier, Telefon
05407/888-730 und /1254
-
Heinrich
Nordmeier, Telefon 05407/6050 und
0171-284 3493
-
Wolfgang Himmel,
Telefon 05407/9565
|
Konflikte zwischen Hautflüglern
und Bürgern im menschlichen Siedlungsbereich — Erfahrungen, Rechtsgrundlagen
(Kurzbericht)
Entwickeln
sich in den Sommermonaten die Hummel-, Wespen- und Hornissenvölker, d.h.
erhöht
sich
ihre Individuenzahl
beträchtlich, steigt
gleichzeitig
in
der Bevölkerung die Angst vor
Insektengiftallergie oder
allgemein
vor Stichen. Viele fühlen sich belästigt durch die
umher fliegenden Tiere und in ihrem Freiraum
eingeschränkt.
Bevor
überhaupt die Frage nach
„Umsiedlung oder Bekämpfung“
gestellt
werden darf und kann, sind vorab wesentliche Ursachen zu klären, eine
Problemanalyse ist
angebracht.
Vor
Umsiedlung oder Bekämpfung hat der
Gesetzgeber
-
und
das mit Recht
-Schranken
gesetzt,
die
die Prüfung der
Rechtlage
zum
Schutz
der Natur verlangen.
Bekämpfung
in voran gegangenen Jahren hat dazu geführt, dass viele Arten bedroht sind.
Hierzu
gehören nach der
BArtSchV
i.d.g.F.
die
Hornisse
und alle
heimischen
Bienen, zu denen in der
zoologischen Systematik die Hummeln und Wildbienen zählen. Nach dem BNatSchG
sind alle anderen Arten allgemein geschützt. Für
eine
Umsiedlung
oder Abtötung der besonderes geschützten Arten ist daher
immer
eine Ausnahmegenehmigung/Befreiung
nach § 62 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu erwirken.
Durch
Umsiedlung oder
Bekämpfung
sind aber lediglich die
Symptome
des
Konfliktpotentials der sich überlagernden Freiraumnutzung und speziell hier
unter dem zu erörternden Aspekt: Wohnumfeld
und
Natur minimiert.
Wesentlicher
ist es,
das
Ursache
-
Wirkungsgefüge genauer zu
betrachten. Nur dadurch,
dass
Probleme
bewusst
gemacht
werden, können sie auf einem abstrakten Niveau ausgelebt und gelöst werden.
Ursachen,
die eine Umsiedlung oder gar Abtötung von Hummeln, Wespen oder
Hornissen
andenken
lassen, sind
psychologischer
Natur:
1.
überalterte
Lehrmeinungen, die sich aber hartnäckig halten,
2.
generelle Unwissenheit
über
biologische Zusammenhänge allgemein und
Insekten
im
besonderen und damit ein fehlender Naturbezug,
3.
Priorität
des
Bereiches Technik,
4.
Egoismus und damit verbunden ein
egozentrisches Sozialverhalten,
insbesondere
der Natur gegenüber,
5. Nutzung
eines gewonnenen Freiraumes „Wohnumfeld“ zur individuellen Gestaltung und
Entfaltung, als letzte persönliche Nische.
Weitere
Ursachen bedingt das nicht vermehrbare Gut: Boden. Durch die Urbanisierung der
Landschaft erfolgt die Konfliktausdehnung in vorher der Natur vorbehaltenen
Lebensräume. Gleichzeitig passen sich neben anderen Tierarten die Insekten der
Situation an, in dem sie als Kulturfolger in den vorherigen Lebensraum zurückkehren.
Der Konflikt ist perfekt. Hier
ist es in erster Linie notwendig, Konflikten durch Bewusstseinsänderung und -
bildung
zu begegnen. Aufklärung, Informationsverbreitung in unterschiedlichsten
Formen
können zum Abbau von Ängsten führen, die den auf Dauer notwendigen
Duldungsprozess
einleiten. Die Vermittlung der Zusammenhänge im ökologischen Naturhaushalt mit
der Erkenntnis der Arterhaltung baut der Natur eine Lobby auf.
Die
Angst vor dem Gift der Insekten kann ebenfalls durch Informationen und
medizinische Vorsorge und Tests begrenzt werden. Die Schädigungen durch die
Anwendung von Giften gegen wehrhafte Insekten liegen erheblich höher, als sie
den meisten Laien - Anwendern überhaupt bewusst sind.
Unter
dem Aspekt, dass dem Natur- und Artenschutz durch intensive Aufklärung der größtmöglichste
Schutz aufgebaut werden kann, entstand im Zuge freiwilliger Aufgaben im
Landkreis Osnabrück die Beratergruppe mit ihrem Programm zum Schutz von
Hummeln, Wespen und Hornissen (s. auch Seitenanfang). Die Gruppe informiert alle
ratsuchenden Betroffenen über diese wehrhaften Insekten und siedelt die Völker
im Notfall um. Die Zahl von jährlich bis zu 1000 Betroffenen im Landkreis
zeigt, dass hier das richtige Weg gewählt wurde. Die inzwischen fast flächendeckende
Einrichtung derartiger Beratergruppen in Niedersachsen und In Teilen von Süd-
und Ostdeutschland ist für den Naturschutz allgemein gewinnbringend.
Den
besten Artenschutz, der Schutz des Freiraumes und der in ihm lebenden Menschen
bilden Wissen und umweltgerechtes Verhalten. Eine Umsiedlung ist aber für die
Arterhaltung immer dort, wo möglich, vorzuziehen, wo der Konflikt Insekten -
Mensch zu eskalieren droht. Diese ist dann nach dem Gesetz fachgerecht und die
Art schonend durchzuführen. Eine Abtötung sollte der äußerste Notfall sein
und bleiben.
Für
die in Ihrem Wohnumfeld Betroffenen ist der Weg zum verantwortungsbewussten
Naturschutz durch die ihnen gebotene Umsiedlung der Völker dann der bessere
Weg, wenn die Möglichkeit einer Duldung dieser Völker durch räumliche Enge,
psychische Belastung oder medizinischen Gründen nicht gegeben ist. Sie tragen
so bewusst positiv zur Umwelterhaltung bei. In den Folgejahren wird dadurch auch
ihr Blick für die Natur offener. Generell vollzieht sich auf Dauer bei diesen
Personen ein Wertewandel zugunsten der Natur.
In
beiden Fällen, Umsiedlung oder Abtötung liegen Eingriffe in den Naturhaushalt
vor, dessen Auswirkungen noch nicht in vollem Umfang bekannt und erfasst sind.
Mit der Natur, unserem wichtigsten Gut und unserer Lebensgrundlage, sollten wir
uns daher Immer bewusst maßvoll umgehen.
Informationen über die Hautflügler
helfen uns diese besser kennen zu lernen, dadurch ihr Verhalten
einzuschätzen und die fünf Verhaltensregeln zu beachten:
- nicht die Flugbahn
versperren
- nicht ins Nest
hineinatmen
- den Nestbereich
beachten
- keine Erschütterungen
am/im Nest auslösen
- langsame Bewegungen
Informationen über die Hautflügler
helfen uns weiterhin:
- keine unbegründete
Angst, die auf Informationsmangel beruht, vor ihnen zu haben
- mit ihnen in unserem
begrenzten Lebensraum zu leben
- dadurch unseren Beitrag
zum Umwelt- und Naturschutz zu liefern
- und damit zur Erhaltung
auch unseres Lebensraumes beizutragen
- den Umgang mit Giften
zu überdenken
Unterschiedliche Gesprächssituationen in Abhängigkeit vom
Verlauf eines Sommers und von der jeweiligen Entwicklung der Nester
Die „Saison“ in ihrem zeitlichen
Verlauf:
Ende
März bis Anfang April
mit im Wohnsiedlungsbereich in Kolonien lebenden Solitärbienen.
Im
Mai/Juni
kommen einige Anfragen zu Wespen, seltener Hummeln.
Im
Juli
können sich Anfragen zu Wespen und Hornissen
verstärken.
Ende
Juli bis
Mitte August
treten vermehrt Anfragen zum Königinnenflug der Freinister auf.
Im
September bis Mitte November
treten nur noch Probleme mit den langlebigen Arten: Hornisse, Deutsche Wespe, Gemeine Wespe auf.
Von
November bis Januar
sind nur noch wenige Probleme mit Deutscher und Gemeiner Wespe zu klären.
Nistplatzwahl = Wahl des natürlichen Standortes
Die
Hornissenvölker, wählen ihre „Höhlen“
-
in Häusern an Waldrändern, im Übergang in Wohnsiedlungen,
-
in Gebäuden, die in ParkgeIänden standen oder
-
direkt in mit Baumbeständen aufgelockerten Siedlungen,
-
nicht fertig isolierte Dachstühle von Neubauten,
-
Holzverkleidete Überdachungen von Neubauten an Waldrändern,
-
Jalousienkästen,
-
Hohlräume in Garagenwänden und Garagenflachdächern,
-
Luftschächte in Altbauten oder neu verklinkerten Häusern,
-
Hohlräume im Fachwerk alten Fachwerkhäuser,
-
der Giebel luftiger Schafställe.
Der
Ausflug erfolgt in offenes Gelände hinaus.
Als
Kulturfolger und infolge des verstärkten Urbanisierungsprozesses der Landschaft
sind sie, dort wo sie noch vorkommen, in den Siedlungen zu finden.
Neuer
Standort
Lichter
Laubwald in mindestens 10 km Entfernung (Luftlinie) vom
alten,
natürlichen Standort entfernt. Beim
Ansiedeln
der Hornissen an einem neuen Standort ist aber auch zu beachten, dass die
Parklandschaften, die sich hierfür besonders eignen, gleichzeitig
als Gebiete zur extensiven Erholung ausgewiesen sind. Diese sind
besonders an sonnigen Tagen stark besucht. Allerdings
darf die Akzeptanz gegenüber Hornissen bei diesen
naturorientierten Erholungssuchenden hoch eingeschätzt
werden.
Wann empfiehlt sich eine Beratung vor Ort?
Die Beratung vor Ort empfiehlt sich vor allem dann,
-
wenn man sich trotz der zielgerichteten Fragen kein genaues Bild der
Situation machen kann, und man heraushören kann. dass sich die betroffene
Person sicherer fühlt,
-
wenn ihr das Verhalten der Tiere gegenüber am Nest demonstriert wird.
-
Zur Entzerrung der Situation, wenn Wespen nur einen „Anfang eines
Fragenkatalogs“ darstellen.
-
Zur Durchführung kleinerer Ersatzarbeiten, damit das Nest vor Ort
verbleiben kann, z.B. Reinigen der Dachrinne im Nestbereich, Schneiden der Hecke im
Nestbereich, Aufspannen eines Netzes zur Flugumlenkung, Anbringen eines Käfigs, u.s.w.
In
diesen Fälle wird grundsätzlich ein Ortstermin vereinbart.
Nach
einer Schnellbestimmung der Art durch Ansprache des Nestes, demonstrieren des
eigenen Verhaltens am Nest bzw. in Nestnähe, Aufklärung über Lebensdauer und
Umfeldbegutachtung können ca. 95% der Nester hängen bleiben. Bei den übrigen
50% bittet man um die Auftragsbestätigung per Unterschrift und siedelt das Nest
um. Das Beste in manchen solcher Fälle ist, man schweigt und verrichtet nur die
Arbeit.
Wann
empfiehlt sich die Umsiedlung?
Es
gibt grundsätzlich einige Fälle, in denen die Umsiedlung auch nicht notwendig
ist. Hier
fühlen sich aber die betroffenen Personen sicherer, wenn das Nest einen anderen
Standort erhält. Durch Auftrag per Unterschrift wird dieser Fall erledigt.
In
einigen Fällen ist
-
der zu teilende Wohnraum, das Wohnumfeld derart klein (2 qm Balkon), so
dass weitere Kriterien der Zumutbarkeit herangezogen werden, wie
-
Kleinkinder, auf die noch ständig geachtet werden muss,
-
Nest in Kopfhöhe direkt über der Tür
-
Arbeiten, die durch das Nest nicht beendet werden können, u.s.w.
Die
Entscheidung für eine Umsiedlung ist vielfältig, aber immer im Sinne der
Betroffenen so zu entscheiden, dass auf Dauer aus der Situation keine Gefahr erwächst.
Die
Situationen ergeben sich oft aus bautechnischen Gegebenheiten. Durch kleine Maßnahmen
könnten hier einige von vornherein verhindert werden:
-
Nester in den Zwischenwänden mit Einflug durch die Lüftungsschlitze
-
Fehlender Stein oder Putz bei Übergängen Dachstuhl —Mauerwerk, oft
nur in der Größe des Durchmessers eines Fingernagels.
-
Undichte Schattenfugen bei herabgezogenen Decken. Hierbei können
Deutsche und Gemeine Wespe Rigipsplatten durchaus zernagen.
Vorsicht bei der Anwendung von Sprays gegen Mücken, Wespen
u. a. Insekten.
Kaum das die ersten Fliegen, Mücken, Wespen und Bienen ihr Summen im Haus
und auf der Terrasse hören lassen beginnt die Jagd auf sie mit Insektensprays.
Viele dieser im Handel in Apotheken oder Genossenschaften, Drogerien und
Kaufhäusern angebotenen Sprays enthalten Pyrethroide. Seit langem warnt das
Umweltbundesamt (UBA) vor deren Einsatz.
Diese pyrethroidhaltigen Mittel sind keineswegs so unbedenklich oder
ungefährlich in ihrer Handhabung, wie es mancher Hersteller in ihren
Produktbeschreibungen glauben machen wollen. Die Wirkung der chemischen also
künstlichen Pyrethroide hat zwar den gleichen Effekt wie das Pyrethrum, das bei
einigen Chrysanthemenarten vorkommt, nämlich als Nervengift wirkt, doch sind
die chemischen, künstlichen Verwandten dieses Giftes wesentlich stabiler d.h.
sie leben und wirken länger und sind zudem oft noch sehr viel giftiger. Vor
allen bei unsachgemäßer Anwendung besteht die Gefahr, dass nicht nur die
angegriffenen Insekten vernichtet werden; sondern auch bei Tieren und Menschen
Gesundheitsstörungen in nicht unerheblichen Maße hervorgerufen werden können.
Atemnot und Kreislaufschwierigkeiten besonders bei kleinen Haustieren und
Kindern sind nicht selten die Folge; die dann vom Arzt sehr schwer zu
diagnostizieren sind.
Es gibt einige Mittel, die mit dem „Blauen Engel“ gekennzeichnet sind.
Doch auch sie sind absolut nach Gebrauchsanweisung zu handhaben. Besser sind
alte Hausmittel. Wie Essig und Lavendel gegen Motten, Nelkenoel u. a.
Ätherische Öle gegen Mücken u. Wespen. Ein Fliegengitter wirkt da Wunder und
die altbewährte Fliegenklatsche kann gute Dienste tun, wenn es unbedingt sein
muss.
Das UBA rät auch von der Verwendung
von sogenannten Verdampfern ab. Ob sie nun elektrisch oder auf andere
Art betrieben werden macht in dem Fall keinen Unterschied in der negativen
Wirkung. Sie alle setzen ständig die sehr stabilen Pyrethroide in die
Innenräume ab und bleiben an Tapeten in den Gardinen den Teppichen und im
Bettzeug und anderen Kissen hängen und hier reichem sich diese Substanzen
besonders hoch an. Dadurch wird die Gefahr wesentlich erhöht. Nicht nur über
die Atemwege sondern auch über die Haut nimmt der Körper die Gifte auf. Nicht
selten ist dann starkes Unwohlsein die Folge; denn mit der Kleidung hat man
ständigen Kontakt zu diesen Nervengiften. Es empfiehlt sich also auf Omas oder
Opas Trickkiste zurückzugreifen und das auch im Sinne für eine gesunde Umwelt.
Kurzinformation für alle interessierten
Bürger über Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen.
Oft wird die Frage gestellt, „wozu sind Sie von Nutzen?“
Nun, Sie alle haben eine sehr große ökologische Bedeutung für Garten, Feld,
Flur und Wald. In jedem Ökosystem sind sie zu finden und heimisch. Schon lange
sind sie als Kulturfolger aus dem Siedlungsbereich nicht mehr wegzudenken. Alle
Arten werden hier mehr oder weniger stark vertreten angetroffen Und auch hier
sind sie von großem Nutzen; denn als intensive Blütenbesucher schließen sie
viele Bestäubungslücken der Honigbiene, die durch ihre Blütenstetigkeit
vorwiegend an so genannten „Massentrachten“ interessiert ist. Zahlreiche
Wildpflanzen und -blumen können aufgrund ihres besonderen Blütenbaues ohnehin
nur von langrüsseligen Solitärbienen und Hummeln bestäubt werden.
Weitab von Bienenständen gehören die Wildbienen mit über 80
% aller Blütengäste aber auch zu den wichtigsten Bestäubern von Obstbäumen,
Beerensträuchern und Feldfrüchten. Ebenfalls weit unterschätzt; wenn
überhaupt von uns Menschen wahrgenommen, wird die nicht minder bedeutsame
regulative Funktion der Solitärwespen und der sozialen Faltenwespen,
einschließlich der Hornissen, die „pflegeleichteste“ unter den
Faltenwespen, im komplexen Artengefüge des Naturhaushaltes und des „Biologischen
Gleichgewichtes“.
Auch ist ihr regulatives Wirken für den Menschen überwiegend
positiv; denn sie fangen Fliegen, Bremsen, Schnaken, Käfer und viele andere
lästige Insekten in so großen Mengen, dass ihr Fehlen zu einer massiven
Störung des ökologischen Gleichgewichtes führen könnte, nein würde. Der
ökologische Missstand wäre nicht mehr abzuschätzen. Ein Ungleichgewicht in
nicht definierbarer Größe und Härte würde für das Gesamtlebensgefüge
eintreten.
Aus diesem Grunde ist der Schutz aller Hummeln,
Solitärbienen, Schwebfliegen und Faltenwespen, einschließlich der Hornisse,
von so großer Wichtigkeit.
Auch besondere Förderungsmaßnahmen sind sehr zu begrüßen;
sowohl im Siedlungs-, als auch im Feld-, Flur- und Waldbereich: z.B. Aufbau und
Erweiterung kontinuierlicher natürlicher Trachtpflanzenketten, Erhaltung
natürlicher Nesthabitate, Bereitstellung künstlicher Nisthilfen, Sicherung
entdeckter Wespen-, Hornissen- und Hummelnester. Umquartierung gefährdeter oder
besonderer gestörter Brutstätten.
Einschlägige Schutzvorschriften bietet uns das
Bundesnaturschutzgesetz, hier die §§ 41und 42
sowie die Schutzbestimmungen in den Naturschutzgesetzen der Länder. Über das Beraternetz der
Naturschutzstiftung Landkreis Osnabrück, den Naturschutzbeauftragten der Stadt
Osnabrück können Faltblätter und Informationsmaterial zur Beachtung
besonderer Verhaltensregeln, für ein problemloses Zusammenleben und Miteinander
mit dieser „stechenden Zunft“ abgerufen werden.
Darüber hinaus bietet sich dies als ein überaus
interessantes Beobachtungsfeld für Schüler, Jugendliche und Erwachsene an.
Denn schon auf kleinstem Raum, dem Balkon, kann man Nisthilfen für die sich
zuverlässig einstellenden Wildbienen anbringen. Sie lassen sich dann sehr gut
als Versuchstiere beobachten, ohne in irgend einer Weise für die Beobachter
lästig zu werden. So können Nestbauverhalten und Brutfürsorge sehr gute
Einsichten vermitteln. Da sie völlig harmlose Untermieter sind, erlauben sie
schon Kindern eine gefahrlose Beobachtung aus nächster Nähe und helfen so
Berührungsängste gegenüber den angesprochenen Insekten abzubauen oder schon
im Keim zu ersticken.
Schutz von Hautflüglern -
Rechtliche Grundlagen
Wespen sind nach § 41 des Gesetzes über
Naturschutz und Landschaftspflege ( Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG ) allgemein geschützte
Tiere. Danach ist es verboten, wildlebende
Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu
verletzten oder zu töten.
Hornissen, Hummeln und bestimmte Wespenarten
sind nach der
Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit § 42 Bundesnaturschutzgesetz
besonders geschützte Tiere. Über die
Schutzbestimmungen für allgemein geschützte Tiere hinaus ist es verboten, ihre
Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu
entnehmen, zu beschädigen, oder zu zerstören.
Die Einstufung der Hornissen und Hummeln, sowie bestimmter Wespen- und
Wildbienenarten ( kurzflügelige
Kreiselwespe, Weißdorn-Keulhorn-Blattwespe, Knopfhornwespe, und
Vierfleck-Dolchwespe ) als
besonders geschützte Tiere ergibt sich aus Anlage 1 der Verordnung
zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten ( Bundesartenschutzverordnung
BArtSchV).
Um in bestimmten Fällen eine Umsiedlung der besonders geschützten Tierarten
vornehmen zu können, ist nach § 62 des
BNatSchG eine Ausnahmegenehmigung/Befreiung bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde (in
diesem Fall die Bezirksregierung Weser-Ems ) zu beantragen.
Lediglich die Betreuer der Maßnahmeaktion der Naturschutzstiftung des
Landkreises Osnabrück sind aufgrund einer
Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Weser-Ems berechtigt,
in begründeten Fällen Umsiedlungen vorzunehmen.
Jede eigenmächtige „Selbsthilfeaktion“, die gegen diese
Schutzvorschriften verstößt, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer
empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann.
Auch Hummeln, Bienen, Wespen und Co. haben
ein Recht auf Leben.
Immer wieder taucht die Frage auf, warum dieser große
Aufwand um diese Hautflügler. Zu diesem großen Aufwand sollen die folgenden
Sätze Auskunft geben und Rat und Hilfe sein. Der "Umgang“ mit diesen
Insekten ist im Naturschutzgesetz über wildlebende Insekten manifestiert.
Jeder Bürger sollte über den Artenschutz grundlegendes wissen um nicht Gefahr
zu laufen unrichtig zu handeln. Dies um so mehr, da der Artenschutz allgemein
und mithin auch der Rückgang vieler Insektenarten bereits bedenkliche
Ausmaße angenommen hat. Das hat die Verschärfung der Fassung des
Naturschutzgesetzes nötig gemacht um auch gleichzeitig eine wirksame Kontrolle
der Gesetzbefolgung zu gewährleisten, als es früher der Fall war.
Die heutige gültige Fassung des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) datiert vom 25.März 2002; Stand
des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes: 15. Februar 2003.
Hier gilt in diesem Zusammenhang der § 39 des BNatSchG wonach alle wildlebenden
Tiere und Pflanzen dem allgemeinen Artenschutz unterliegen. Nach § 41 des
BNatSchG ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne
vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten und ohne vernünftigen
Grund Lebensstätten und -Räume wildlebender Tierarten zu beeinträchtigen oder zu
zerstören. Dies gilt auch; wenn die Tiere ihre Behausungen, Nester und Höhlen in
den Bereich der menschlichen Wohnungen verlegt haben.
Einige besonders bedrohte Tier- und Pflanzenarten stehen
zusätzlich unter besonderem gesetzlichen Schutz. Nach § 42 BNatSchG
ist es uneingeschränkt verboten, wildlebenden Tieren und Pflanzen dieser
besonders geschützten Arten nachzustellen., sie zu fangen, zu verletzen, zu
töten oder ihre Entwicklungsformen Nist-, Brut-, Wohn- Zufluchtsstätten der
Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder gar zu zerstören. Nach § 65
BNatSchG kann das Zuwiderhandeln mit Geldbußen bis zu 50.000,- EURO geahndet
werden. Bußgeldvorschriften für den
allgemeinen Schutz wildlebender Tiere findet man in den Naturschutzgesetzen der
Länder.
Zu den besonders geschützten Tieren zählen alle Wildbienen,
Hummeln, Libellen, Mittelwespen und die Hornisse.
Als Faustregel lässt sich sagen: Aufgrund der
Artenschutzgesetzgebung ist jede Verfolgung wildlebender Tiere, also auch alle
oben nicht genannten Wespenarten, ohne einen besonderen, begründeten Anlass
untersagt. Dem Bürger stehen in jedem Falle Berater in der Gemeinde zur Seite,
die entsprechend geschult sind und vor Ort in Absprache mit allen Beteiligten
eine vernünftige Lösung finden werden.
Oft reicht schon eine fundierte Aufklärung um mit den
Insekten in guter Nachbarschaft zu leben. Es ist in jedem Falle ratsam und
hilfreich, sich im Besonderen an die oben aufgeführten Berater zu wenden.
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