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- aktualisiert am 01.10.2024 -

Keine Angst vor Hornissen!


Herausgeber und Webmaster
Dieter Kosmeier & Dr. Elmar Billig
Foto - und Videogalerien

Dr. Elmar Billig
Wissenschaftliche Beratung
Thomas Rickinger


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Teil 4:
Hornissen -
in Deutschland besonders geschützte Tiere
=> Rechtliche Grundlagen siehe am Seitenende !

Ein großes Hornissenvolk vertilgt im Verlauf der Saison mehrere Kilogramm Insekten, darunter viele für den Menschen schädliche oder lästige Arten!
Futteraustausch zwischen Arbeiterinnen (Foto: Dr. Elmar Billig)

Stellt man das geringe Gewicht der Beutetiere wie Fliegen, Bremsen, Käfer, Spinnen, Raupen oder auch Wespen in Rechnung, gelangt man zu ungeheuren Stückzahlen. Hornissen fangen übrigens fast nur lebende Beutetiere und gehen sehr selten an Aas.

Nachts fangen Hornissen viele dämmerungs- und nachtaktive Insekten, denen sonst - außer Fledermäusen - zu diesen späten Stunden kaum noch andere Insektenjäger nachstellen. Hornissen sind mit den Greifvögeln in der Vogelwelt vergleichbar, sie sind gewissermaßen die Falken unter den Insekten. So sollte ein Gärtner also froh sein, ein Hornissennest in seiner Nähe zu haben!

An dieser Stelle auch ein paar beruhigende Hinweise an besorgte Imker:

Die Hauptnahrung der Hornissen besteht zu 90% aus Fliegenarten, als Insektenjäger verschmähen sie allerdings auch Bienen nicht. Wissenschaftler von Bieneninstituten haben jedoch festgestellt, dass diese Bienenjagd nicht zu spürbaren Verlusten bei den betroffenen Bienenvölkern führt. Der für den Imker auftretende Schaden ist minimal: Entgegen vieler anders lautender Behauptungen fangen Hornissen nur wenige Sammlerinnen eines Bienenvolkes ab. Die tägliche Fangquote beträgt ab Anfang Juni ca. 10-15 Bienen pro Volk, denn es gehen stets nur einige Hornissen als "Spezialisten" auf Bienenfang. Ein zu diesem Zeitpunkt voll entwickeltes Bienenvolk steht dieser vorgenannten Beute zahlenmäßig mit ca. 50.000 Tieren gegenüber. Berücksichtigt man die hohe Eiablage einer Bienenkönigin und die daraus pro Tag und Volk 1.500-3.000 schlüpfenden Jungbienen zu dieser Jahreszeit, so ist der Verlust der abgefangenen Bienen - im Vergleich zu den vielen neuen Nachkommen - wirklich relativ gering (< 1%) und für ein gesundes Bienenvolk somit unwesentlich. Die erbeuteten Sammlerinnen würden zu diesem Zeitpunkt ohnehin nicht mehr winterständig. Außerdem dürfte der Witterungsbedingte Verlust von Sammlerinnen zusammen mit anderen Ursachen (z.B. Pestizide, Herbizide, Varroa-Milbe, Straßenverkehr) weitaus stärker ins Gewicht fallen.

Ergänzend noch ein Zitat aus "Krankheiten der Biene" von ZANDER/BöTTCHER: "Die Hornissen sollte man jedoch schonen, auch wenn sie gelegentlich Bienen fangen. Denn sie sind seltener geworden und vom Aussterben bedroht. Da sie den Menschen kaum angreifen, sind sie keineswegs so gefährlich, wie man gewöhnlich annimmt."

Ein Bienenvolk fühlt sich anscheinend sehr wohl in unserem Hornissenkasten

Bienenvölker fühlen sich auch ausgesprochen wohl in Hornissenkästen. Die beiden rechten Bilder zeigen einen Hornissen - Nistkasten, der von Honigbienen besiedelt wurde - mit den Unterschied, dass die Bienen nicht wie gewöhnlich ihre Waben im Kasten bauten, sondern sie außen an den Bodenbrettern befestigten!

Bienen im Hornissenkasten, Foto:Thomas Rickinger Bienen im Hornissenkasten, Foto:Thomas Rickinger

Also, probieren Sie es bitte aus: tolerieren Sie doch in der Umgebung Ihres Bienenhauses die Ansiedlung einer "Hornissenburg". Manche Imker haben sogar schon direkt neben dem Bienenstand einen Hornissenkasten platziert, denn als nachtaktive Jäger sorgen die Hornissen für eine erhebliche Dezimierung der schädlichen Wachsmottenfalter! (Die Meinungen einiger Imker zu Hornissen finden Sie in der Übersichtsseite). Bienen und Hornissen leben dort dagegen friedlich nebeneinander. Hornissen scheinen nämlich eine Art von "Burgfrieden" zu halten, d.h. in ihrer unmittelbaren Nestumgebung wird nicht gejagt. Faszinierende Beobachtungsmöglichkeiten dieser schönen schwarz-gelben Hautflügler, direkt in der Nähe Ihrer Bienen, werden Sie für Ihre Entscheidung entlohnen, einen Hornissenkasten zu montieren. Hier finden Sie eine Bauanleitung als PDF-Datei!

Hornissennest mit 150 Tieren; Foto: Konrad Schmidt In dieser Größe beherbergt das Nest ca. 150 Tiere

Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass Hornissen überaus friedfertige Insekten sind und einen hohen Beobachtungswert haben, besonders dort, wo sich das Leben der Tiere nicht in einer Höhle, sondern frei vor den Augen des Beobachters abspielt. Bitte beachten Sie das nachfolgende Bild!

MITTELBAYERISCHE ZEITUNG(Foto: Metterlein); Miniatur zur Großansicht bitte anklicken Quelle: MITTELBAYERISCHE ZEITUNG

Die Ungefährlichkeit von Hornissen dokumentiert dieses, an einem "stillen örtchen" aufgenommene Bild eindrucksvoll. [...] Den gastfreundlichen Rentner stört das Herumschwirren der von vielen Zeitgenossen verteufelten Insekten nicht im geringsten - und gestochen wurde noch niemand; nicht einmal in Momenten größter Hilflosigkeit.

So vermitteln diese stattlichen Großinsekten dem Naturfreund ungewöhnlich eindrucksvolle Bilder. Für jeden Beobachter nützlich ist ein bestimmtes Grundwissen, durch entsprechende Lektüre erworben, um sich mit den wichtigsten Stationen eines Hornissenjahres vertraut zu machen.

FAZIT:

  • Um ein überleben der Hornissen zu sichern, ist es dringend erforderlich, alle natürlichen Nistmöglichkeiten zu erhalten und zusätzlich künstliche Nistmöglichkeiten zu schaffen.

  • Die Bereitschaft der Bevölkerung, diese schönen Tiere in engerer Nachbarschaft zu tolerieren, muss sich verbessern.

  • Dazu ist Aufklärung durch alle Medien geboten, sämtliche falschen Vorstellungen sollten endlich beseitigt werden.


Hornissen sind in Deutschland besonders geschützte Tiere

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 37, in der Fassung von 2010, sind wildlebende Tiere geschützt. Der allgemeine Schutz (§ 39 BNatSchG) wildlebender Tiere ist im BNatSchG verankert (bußgeldbewehrt).

Die einheimische Hornisse (Vespa crabro) zählt wegen ihrer akuten Bestandsgefährdung zu den besonders geschützten Arten. Sie wurde am 01.01.1987 in das Artenschutzgesetz aufgenommen und ist somit in Deutschland gesetzlich geschützt (BArtSchVO Anlg.1 in Verbindung mit § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Ein Verstoß gegen diese Schutzbestimmung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden (§ 69 BNatSchG).

Hornisse (Vespa crabro) auf einer Briefmarke!

Sie darf nicht getötet, und ihr Nest darf nicht zerstört werden! Ausnahmen/Befreiungen von den Schutzbestimmungen dürfen nur von den zuständigen Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege ausgesprochen werden (§ 67 BNatSchG).

  • In Österreich ist die Hornisse durch eine Verordnung der Landesregierung in der Steiermark geschützt.

  • In der Schweiz ist die Hornisse leider bislang noch nicht geschützt.


 


>>> Hier geht es weiter zu Teil 5 <<<
Hornissen sind schützenswerte Tiere


 

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